Tätigkeiten im Insolvenzfall
Unsere Leistungen teilen sich im wesentlichen in drei Bereiche auf:
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Allgemeine Tätigkeiten
- Prüfung des Vorliegens eines Eröffnungsgrundes für das Insolvenzverfahren
- Prüfung, inwieweit das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird
- Sachverständigengutachten zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des betroffenen Unternehmens,zu den Ursachen sowie zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebs
- Sanierungsfähigkeitsprüfung
- Unterrichtung der Gläubiger auf dem Berichtstermin über die wirtschaftliche Lage des Schuldners sowie deren Ursachen, Abgabe von Prognosen zu alternativen Unternehmens- (fortführungs) konzepten und deren Auswirkungen auf die Befriedigung der Gläubiger. Hierzu zählen:
- Möglichkeiten der Erhaltung des Unternehmens als Ganzes
- Erhaltung von Unternehmensteilen
- Möglichkeiten der Durchführung eines Insolvenzplanes
- Prüfung des Insolvenzplanes bzw. Erstellung eines Sachverständigengutachtens, ggf. Erstellung einer Vergleichsrechnung zur Unterstützung der Entscheidungsfindung des Insolvenzgerichtes hinsichtlich einer Ablehnung oder Bestätigung des Insolvenzplanes
Sanierung und Übertragung
- Erstellung des Insolvenzplanes in der Form eines Sanierungs- oder Übertragungsplanes und Erstellung der notwendigen Anlagen, wie Finanzplan, Planbilanz und Plan-GuV sowie Vergleichsrechnung, an Hand derer den Gläubigern dargelegt wird, dass sie sich bei Durchführung des Insolvenzplanes nicht schlechter stellen als bei einer sofortigen Liquidation des Unternehmens
- Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter einschließlich der damit verbundenen Tätigkeiten im internen und externen Rechnungswesen
Liquidation
- Erstellung des Insolvenzplanes in der Form eines Liquidationsplanes
- Liquidation des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter, z. B. bestmögliche Verwertung des Schuldnervermögens durch
- Veräußerung des Unternehmens als Ganzes über einen verlängerten Zeitraum
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